Hinweis: In den Altstudiengängen müssen Sie mündliche Prüfungen bzw. Klausuren nicht im Prüfungsamt anmelden, sondern koordinieren die Termine selbst. Ihre Akte verbleibt im Prüfungsamt, aber die notwendigen Prüfungsvordrucke erhalten Sie entweder im Prüfungsamt oder ausnahmsweise bei den PrüferInnen und in den Geschäftszimmern.