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PromotionZur Anmeldung können Sie entweder das vorliegende Formular nutzen oder einen formlosen Antrag an den Vorsitzenden des Promotionsausschusses richten. Der Antrag muss alle Informationen enthalten, die in dem Formular erfragt werden. Bitte beachten Sie, dass zu Ihrem Exposé ein Zeitplan gehört. Dieser Zeitplan ist Grundlage für Ihre Zulassung und alle Fristen. Alle Anträge müssen dem Prüfungsamt 2 Wochen vor der nächsten Sitzung des Promotionsausschusses vorliegen, damit über Ihr Anliegen zeitnah entschieden werden kann. Der Ausschuss tagt alle 4-8 Wochen.
Nach der Promotionsordnung des Fachbereiches Kulturgeschichte und Kulturkunde vom 22. April 1981 können nur Personen promovieren, die spätestens im Wintersemester 2010/11 als Promotionsstudent immatrikuliert waren.
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